frei Haus Energy
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In unserer Service-Rubrik FAQ haben wir bereits die meisten Fragen unserer Kunden zum Thema „Energie“ und „Stromanbieter wechseln“ beantwortet. Alle, die es noch genauer wissen wollen und die sich mit „Strom“ eingehender befassen möchten, finden auf dieser Webseite interessante Informationen, Profi-Antworten und alles Wissenswerte zum Thema Strompreise.

1. Wie hoch ist der Grundpreis pro Monat?

Der Grundpreis (meist abgerechnet pro Monat) ist Bestandteil des Strompreises. Er ist abhängig von der benötigten Leistung und fällt auch dann an, wenn kein Strom bezogen wird. Es handelt sich dabei also um ein verbrauchsunabhängiges Entgelt, das von Ihrem örtlichen Grundversorger für die Strombelieferung erhoben wird. Bei einigen Lieferanten wird bei einem bestimmten Stromverbrauch pro Jahr kein Grundpreis mehr erhoben. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei frei Haus Energy zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.

2. Wie hoch ist der Arbeitspreis pro Monat?

Der Arbeitspreis ist Bestandteil des Strompreises und zwar das Entgelt je verbrauchter Einheit an elektrischer Arbeit in Cent pro Kilowattstunde und ist bei frei Haus Energy immer mindestens 2 Cent günstiger als der aktuell gültige Eintarif Ihres örtlichen Grundversorgers. Das heißt im Klartext: Mit frei Haus Energy ist Sparen angesagt! Da die Höhe des Grundpreises bei frei Haus Energy mit dem Ihres örtlichen Grundversorgers identisch ist, sparen Sie mit frei Haus Energy also garantiert!

3. Kostet die Netznutzung extra?

Das Netznutzungsentgelt, als Entgelt für den Transport und die Verteilung der Energie durch die unterschiedlichen Netze, wird von den Netzbetreibern erhoben, die für den Ausbau, die Wartung und Instandhaltung verantwortlich sind. Jeder, der das Netz nutzt, – gleichgültig ob Stromlieferant oder Stromkunde – ist zur Zahlung verpflichtet. Das Netznutzungsentgelt ist bei frei Haus Energy bereits im Preis inbegriffen. Ihnen als Kunde von frei Haus Energy wird also die Netznutzung nicht extra berechnet!

4. Kostet die Messung bzw. Ablesung extra?

Sie erhalten auch weiterhin eine Aufforderung zur Zählerstandsmeldung von Ihrem örtliche Stromnetzbetreiber oder von einem durch ihn beauftragter Dienstleister. Diese übernehmen auch die regelmäßige Ablesung Ihres Stromzählers wie gewohnt. Es handelt sich hierbei um eine Leistung, die in der Netznutzung enthalten ist. Von frei Haus Energy erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

5. Wird zusätzlich eine Konzessionsabgabe erhoben?

Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt für die Einräumung von Wegerechten für Leitungen und Kabel der Netzbetreiber durch die Kommunen. Genauso wie Messung und Ablesung sind auch Konzessionsabgaben im Netznutzungsentgelt inbegriffen und werden Ihnen nicht separat berechnet. Von frei Haus Energy erhalten Sie Ihre Abrechnung, in der das alles bereits enthalten ist.

frei Haus Energy Strom-Mix

Der Strom-Mix von frei Haus Energy (Energy2day GmbH, Stand 2009)

6. Werden Mehrkosten für erneuerbare Energien berechnet?

Die EEG-Umlage wird nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) zur Förderung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien erhoben. Auch sie ist bereits im Netznutzungsentgelt enthalten. Bei frei Haus Energy wird Ihnen hier nichts extra berechnet. Deshalb der Hinweis: frei Haus Energy ist kein Öko-Strom, sondern ein Mix aus unterschiedlichen Erzeugungsquellen.

7. Gibt es Mehrkosten wegen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?

Die KWK-Umlage wird nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-gesetz (KWK-G) zur Förderung der Stromerzeugung aus Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung erhoben. Auch sie ist bereits im Netznutzungsentgelt enthalten. Bei frei Haus Energy wird Ihnen deswegen auch nichts extra berechnet.

8. Wird die Stromsteuer extra berechnet?

Die Erhebung einer Stromsteuer, auch Ökosteuer genannt, ist begründet mit der Förderung von klimapolitischen Zielen und soll zusätzlich eine Absenkung und Stabilisierung des Rentenbeitragssatzes erreichen. Sie ist bereits in unserem dennoch günstigen Arbeitspreis enthalten. Bei frei Haus Energy wird Ihnen auch nichts extra berechnet.

9. Muss ich Vorkasse oder Kaution leisten?

frei Haus Energy vertraut den Kunden. Sie bezahlen nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben: Es werden somit keine Beträge für Vorkasse und/oder für eine Kaution erhoben.

Fazit:

Sie merken: Bei frei Haus Energy sind alle Preisbestandteile für die Stromlieferung unter der Angabe von Arbeits- und Grundpreis enthalten. Eine Berücksichtigung von zusätzlichen Kostenbestandteilen entfällt. Sie als Kunde von frei Haus Energy erhalten dadurch von uns ein faires, übersichtliches und transparentes Preisangebot, bei dem Sie mit unserer 2 Cent-Garantie gegenüber dem derzeitigen allgemeinen Tarif Ihres örtlichen Grundversorgers auf jeden Fall sparen können!

Hier alles auf einen Blick:

  • 1. Die Höhe des Grundpreises, den Sie bei frei Haus Energy zahlen, ist identisch mit der Höhe des Grundpreises Ihres örtlichen Grundversorgers.
  • 2. Der Arbeitspreis ist bei frei Haus Energy bei Vertragsbeginn mindestens 2 Cent günstiger als der derzeitige allgemeine gültige Eintarif Ihres örtlichen Grundversorgers.
  • 3. Alle Preise von frei Haus Energy beinhalten bereits die Beträge für Netznutzung, Konzessionsabgabe, Umlagen gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) und die Stromsteuer.
  • 4. frei Haus Energy erhebt keine Vorkasse und keine Kaution. Sie zahlen nur das, was Sie tatsächlich verbrauchen – das ist ein faires Angebot!


WAS SIE ZUM
WECHSELN BENÖTIGEN

  1. Ihre Zählernummer
  2. Den Namen Ihres derzeitigen Stromanbieters
  3. Ihre Kundennummer bei Ihrem derzeitigen Anbieter
  4. Ihre Bankverbindung

Haben Sie noch Fragen?

Kostenlose Info Hotline:
(0800) 180 11 20
info@Freihaus-Energy.de
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frei Haus Energy jetzt auch aus 100% Wasserkraft

Der Strom für dieses Ökoprodukt wird zu 100 % aus Wasserkraft erzeugt. Umweltbewusste Kunden haben damit die Sicherheit, dass ihr verbrauchter Strom auf Jahresbasis aus einer sogenannten "erneuerbaren Energie" gewonnen wird (dazu zählt unter anderem die Nutzung von Wasser, Wind und Sonne). Damit sind weder CO2-Emissionen noch radioaktiver Abfall verbunden.